Ab dem heutigen Montag, 16. August, gelten die Regelungen der neuen CoronaVO in Baden-Württemberg. Unabhängig von der Inzidenz gelten für Sportler*innen und Zuschauer*innen Mindestabstand und Datenerhebung, in Innenräumen gilt Masken- und voraussichtlich 3G-Nachweispflicht.
Neue Corona-Verordnung